Geltungsbereich
Die
Xpres…- Heiko M. Kriegel & André Säuberlich GbR [nachfolgend Xpres…
genannt] erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Soweit .de Domains Gegenstand
dieses Vertrages sind gelten ergänzend die DENIC- Registrierungs-
bedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien so wie die
DENIC-Direktpreisliste.
Von
diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden
unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte
der Parteien.Änderungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14
Tage nach deren Veröffentlichung auf der Xpres…-Homepage wirksam,
sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach
der Veröffentlichung widerspricht.
Hosting
1.
Leistungspflichten1.1
Xpres…
und deren Serverpartner gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner
Internet-Webserver von 90% im Jahresmittel. Hier von ausgenommen sind
Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen
Problemen, die nicht im Einflussbereich von Xpres… und deren
Serverpartner liegen [höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.] über das
Internet nicht zu erreichen ist.
1.2Für
jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von Xpres…
genutzt werden.1.3
Soweit
nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei
Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen
ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung
stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für
die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte
eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte
eintausend Byte.1.4
Der
Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination
verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
2. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
2.1Bei
der Verschaffung und|oder Pflege von Internet-Domains wird Xpres… im
Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC, oder einer anderen
Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Xpres…
hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Xpres… übernimmt deshalb
keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains
überhaupt zugeteilt werden und|oder zugeteilte Domains frei von Rechten
Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter,
die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den
Kunden beruhen, stellt der Kunde Xpres… frei.2.2
Der
Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter
verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter so wie allen Aufwendungen, die auf
der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit
Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Xpres…
deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige
Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung
eingeschaltete Personen frei.
3.
Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
3.1Der
Kunde erhält von Xpres… für die Vertragsdauer ein nicht
ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme [Lizenz]. Wird der Kunde
von Xpres… für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten
die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen.
Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle
Vervielfältigungen [Kopien] desselben so wie Teile des Programms selbst
dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm
besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den
zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen
der jeweiligen Programmhersteller.3.2Der
Kunde verpflichtet sich sicher zu stellen, dass jeder, der dieses Programm
nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm
gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des
Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf
einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich
zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert
ist, gilt als nicht genutzt.3.3Die
von Xpres… erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit
der Nutzung [zum Beispiel Anzahl der Benutzer], den Ressourcen [zum
Beispiel Prozessorgröße] oder einer Kombination aus beidem. Wird der
Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert,
dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die
unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die
Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen
übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen
vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer
gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern
gleichzeitig aktiv benutzt werden.3.4Der
Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und
hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern
das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt
werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von deren Serverpartner nicht
verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, - das Programm
in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu
bearbeiten oder zu übertragen; - das Programm in eine andere
Ausdrucksform umzuwandeln [Reverse-Assemble-Reverse-Compile] oder in
anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch
ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist
nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen zu vergeben.3.5Soweit
dem Kunden von deren Serverpartner ein zeitlich beschränktes
Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden
ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle
Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien so wie alle schriftlichen
Dokumentationen und Werbehilfen an Xpres… zurück zu geben. Der Kunde
löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur
längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die
übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Xpres…
bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des
Vertrages fort.3.6
Für
jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 3.1 bis 3.5 geregelten
Pflichten verspricht der Kunde Xpres… eine Vertragsstrafe in Höhe von
Euro 5.000,00 [in Worten: fünftausend].
4.
Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
4.1Der
Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags oder
Leistungsvertrags durch Xpres… oder mit der ersten Erfüllungshandlung
zustande.4.2Der
Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis
kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 60
Tagen zum Monatsende gekündigt werden.4.3Sofern
der Kunde seine Domain nicht spätestens zwanzig Tage nach Wirksamkeit der
Kündigung in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist Xpres…
berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der
vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der
Registrierung.4.4
Werden
von Dritten gegenüber Xpres… Ansprüche wegen tatsächlicher oder
behaupteter Verletzung Rechte Dritter gemäss Ziffer 7.2 Satz 1 geltend
gemacht, ist Xpres… berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in
die Pflege der DENIC zu stellen und die Präsenz des Kunden zu sperren.
Xpres… ist darüber hinaus zur fristlosen Kündigung des Vertrags
berechtigt.
4.5Unberührt
bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein
wichtiger Grund liegt für Xpres… insbesondere vor, wenna]
der Kunde mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in
Verzug gerät;b]
der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3.; 7.1, 7.2 bzw. 8.3
geregelten Pflichten verstößt.c]
der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten
nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 8.5 geregelten Anforderungen
genügt.4.6Jede
Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.4.7
Gegenstand
dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem
Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den
Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten
gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer
unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes
noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer
vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch
1&1 verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare
Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.4.8Für
den Fall, dass Xpres… nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle
bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des
Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Xpres… berechtigt, den Vertrag
mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von
7 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
5.
Rechte Dritter
Xpres…
und deren Serverpartner wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche
verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder
Urheberrechts durch Xpres… und deren Serverpartner in der Bundesrepublik
Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte
Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Xpres… von
solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Xpres…
und deren Serverpartner alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen
und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte
Verpflichtungen von Xpres… und deren Serverpartner entfallen, wenn
Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert
wurden oder zusammen mit nicht von Xpres… und deren Serverpartner
gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
6.
Haftung
6.1Für
Schäden haftet Xpres… und deren Serverpartner nur dann, wenn Xpres…
und deren Serverpartner oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine
wesentliche Vertragspflicht [Kardinalpflicht] in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Xpres… und deren Serverpartner oder
einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die
schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
[Kardinalpflicht] nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die
Haftung von Xpres… und deren Serverpartner auf den Schaden beschränkt,
der für Xpres… und deren Serverpartner bei Vertragsschluss
vernünftigerweise voraussehbar war.6.2Die
Haftung von Xpres… und deren Serverpartner wegen zugesicherter
Eigenschaften, bei Personenschäden so wie aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.6.3In
jedem Fall ist die Haftung von Xpres… und deren Serverpartner
beschränkt auf einen Betrag von Euro 1.000,00 [in Worten: eintausend] pro
Schadenfall.
7.
Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
7.1Der
Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als
eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner
Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine
darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen
kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste
angeboten werden. Der Kunde stellt Xpres… und deren Serverpartner von
allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten
Pflicht beruhen.7.2Der
Kunde darf durch die Internet-Präsenz so wie dort eingeblendete Banner
nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter
[Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.] verstoßen.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornografischen Inhalte
und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder
anbieten zu lassen, die pornografische und|oder erotische Inhalte [z.B.
Nacktbilder, Peepshows etc.] zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine
Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch
die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche
Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall
der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde
unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 10.000,00 [in Worten: zehntausend].7.3Xpres…
und deren Serverpartner ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des
Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von
Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäss Ziffer 7.2 oder 8.4
unzulässig sind, ist Xpres… berechtigt, die entsprechende
Internet-Seite zu sperren. Xpres… wird den Kunden unverzüglich von
einer solchen Maßnahme unterrichten.
8.
Pflichten des Kunden
8.1Der
Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und
vollständig sind. Er verpflichtet sich, Xpres… jeweils unverzüglich
über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf
entsprechende Anfrage von Xpres… binnen
5 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
Dieses betrifft insbesonderea]
Name und postalische Anschrift des Kundenb]
Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse so wie Telefon- und
Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domainc]
Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse so wie Telefon- und
Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain.8.2Der
Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende Nachrichten in regelmäßigen
Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Xpres… und deren
Serverpartner behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende
persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in
den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten
sind.8.3Der
Kunde verpflichtet sich, von Xpres… und deren Serverpartner zum Zwecke
des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten
und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis
erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge
Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen
von Xpres… und deren Serverpartner nutzen, haftet der Kunde gegenüber
Xpres… und deren Serverpartner auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem
Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen,
wobei Daten, die auf den Web-Servern von Xpres… und deren Serverpartner
abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der
Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn
von Arbeiten von Xpres… und deren Serverpartner oder vor der
Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde
testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und
Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen
Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im
Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Xpres… und deren
Serverpartner erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die
Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.8.4Der
Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des
jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils
gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden [sog. "Spamming"].8.5Der
Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine
übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe
Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher
beanspruchen, vermieden wird. Xpres… und deren Serverpartner ist
berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom
Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Xpres… wird
den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.8.6Volumen
für zusätzlichen Datentransfer wird Xpres… im Rahmen der technischen
Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums des Serverpartners und unter
Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden
für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils
gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.8.7
Der Kunde kann gegenüber Xpres… schriftlich vorgeben, bis zu welcher
Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt
werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze
erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht
mehr möglich.8.8Der
Kunde verpflichtet sich, auf den bei Xpres… und deren Serverpartner
abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben.
9.
Datenschutz
9.1Xpres…
und deren Serverpartner weist gemäss § 33 BDSG darauf hin, dass
personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert
werden.9.2Xpres…
und deren Serverpartner weist des Weiteren darauf hin, dass die Daten im
Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten
Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des
Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der
öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.9.3Xpres…
und deren Serverpartner weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass
der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem
Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem
Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere
dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen
kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch
in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den
Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins
Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der
Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
Grafik-Design
10.
Urheberschutz und Nutzungsrechte10.1Der
Xpres… erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag. Vertragsgegenstand
ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes so wie die Einräumung
von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des
Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.10.2Die
Arbeiten [Entwürfe und Werkszeichnungen] von Xpres… sind als
persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt,
dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG
erforderliche Schöpfung nicht erreicht ist.10.3Ohne
Zustimmung von Xpres… dürfen ihre Arbeiten einschließlich der
Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert
werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig.10.4Die
Werke von Xpres… dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den
vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels
ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom
Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht,
die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der
Auftraggeber|Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.10.5Wiederholungsnutzungen
[z.B. Nachauflage] oder Mehrfachnutzungen [z.B. für ein anderes Projekt]
sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Xpres…10.6Die
Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
Einwilligung von Xpres…10.7Über
den Umfang der Nutzung steht Xpres… ein Auskunftsanspruch zu.
11.
Honorar
11.1Die
Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher
Grafik-Designer.11.2Eine
unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von
Entwürfen ist nicht berufsüblich. 11.3Vorschläge
und Weisungen des Auftraggebers|Verwerters aus technischen,
gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben
keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht,
es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
12.
Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
12.1Die
Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe,
die Änderung von Werkszeichnungen so wie andere Zusatzleistungen
[Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.] werden nach Zeitaufwand
gesondert berechnet.12.2Im
Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit
Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten [z.B. für
Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz] sind zu erstatten.12.3Für
Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber|Verwerter zwecks
Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die
Kosten und Spesen berechnet.12.4Die
Vergabe von kreativen Fremdleistungen [z.B. Fotoaufnahmen, Modelle] oder
die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung
[Lithografie, Druckausführung, Versand] nimmt Xpres… nur auf Grund
einer mit dem Auftraggeber|Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen
Namen und auf dessen Rechnung vor.12.5Soweit
Xpres… auf Veranlassung des Auftraggebers|Verwerter Fremdleistungen im
eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber|Verwerter Xpres… von hier
aus resultierenden Verbindlichkeiten frei.12.6Die
Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig.
Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und
Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu
entrichten sind.
13.
Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
13.1An
den Arbeiten von Xpres… werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein
Eigentumsrecht wird nicht übertragen.13.2Die
Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Xpres… zurück
zu geben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung
getroffen wurde.13.3Zusendungen
und Rücksendungen der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers|Verwerters.
14.
Korrektur und Produktionsüberwachung
14.1Vor
Produktionsbeginn sind Xpres… Korrekturmuster vorzulegen.14.2Die
Produktion wird von Xpres… nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung
überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Xpres… ermächtigt,
erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
15.
Haftung
15.1Eine
Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner
Arbeiten wird von Xpres… nicht übernommen; gleiches gilt für deren
Schutzfähigkeit.15.2Der
Auftraggeber|Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die
Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.15.3Soweit
Xpres… auf Veranlassung des Auftraggebers|Verwerters Fremdleistungen in
dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Xpres…
nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten
Leistungserbringer.15.4Die
Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem
Auftraggeber|Verwerter. Delegiert der Auftraggeber|Verwerter im
Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Xpres…,
stellt er Xpres… von der Haftung frei.15.5Bei
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von Xpres… nicht
ausgeschlossen.
16.
Belegexemplar
Von
vervielfältigten Werken sind Xpres… mindestens 10 ungefaltete
Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die Xpres… auch im Rahmen
seiner Eigenwerbung verwenden darf.
17.
Gestaltungsfreiheit
17.1Für
Xpres… besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.17.2Die
Xpres… überlassenen Vorlagen [z.B. Texte, Fotos, Muster] werden unter
der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber|Verwerter zur
Verwertung berechtigt ist.
Druck
18.
Angebote und Auftragserteilung18.1Angebote
sind kostenlos. Xpres… ist aber im Einzelfall und im Einverständnis mit
dem Auftraggeber berechtigt, Angebote zu berechnen.18.2Preisangebote
sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere berechtigen die Xpres…
Erhöhungen der Lohntarife, direkte und indirekte Erhöhungen der Preise
für Gemeinmaterial und Halbzeuge zu entsprechenden Preiserhöhungen, auch
für laufende Aufträge, soweit diese noch nicht mit allen Teilen
abgewickelt sind.18.3Verbindlich
sind die Angebote von Xpres… erst mit Zugang der schriftlichen
Auftragsbestätigung beim Auftraggeber. Alle Angaben in Prospekten usw.
sind unverbindlich. Die Preisangebote von Xpres… erfolgen Euro-Basis. Es
sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Auftrag
gilt bereits dann als erteilt, wenn Daten durch Datenträger, im Wege der
Fernübertragung oder Druckvorlagen an Xpres… übergeben bzw.
übermittelt werden. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn Xpres… der
Auftragserteilung nicht binnen einer Woche ausdrücklich widersprochen
hat.18.4Die
Preise von Xpres… verstehen sich ab Werk. Sie schließen Verpackung,
Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
19.
Gegenleistung
19.1Die
im Angebot von Xpres… genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass
die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert
bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassen des Auftraggebers,
einschließlich verursachten Maschinenstillstandes, werden dem
Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.19.2Liefert
der Auftraggeber Datenträger für die Herstellung von Druckvorlagen, so
ist er Xpres… zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die
durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht
ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig – ins
Besondere von Computerviren befallen - sind.19.3Vorarbeiten,
wie z. B. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke und Muster, die vom
Auftraggeber veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag
nicht erteilt wird.
20.
Urheberrecht und Eigentum
20.1Jeder
an Xpres… erteilte Auftrag, welcher die Erstellung von Entwürfen und
Werkzeichnungen umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die
Einräumung von Nutzungsrechten an diese Werkleistungen gerichtet ist. Es
gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 Urheberrechtsgesetz in
Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.20.2Die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §
2 Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.20.3Die
Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung
dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.20.4Die
von Xpres… zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten
Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien, Druckplatten und
alle anderen Gemeinmaterialien und Halbzeuge, bleiben, auch wenn sie
gesondert berechnet werden, Eigentum von Xpres… und werden nicht
ausgeliefert.20.5Der
Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der
Auftraggeber hat Xpres… von allen Ansprüchen Dritter wegen einer
solchen Rechtsverletzung freizustellen.
21.
Satzfehler, Korrekturen
21.1Satzfehler
werden von Xpres… kostenfrei berichtigt. Von Xpres… infolge
Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von
der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Auftraggeber
und Autorenkorrekturen werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit
zusätzlich berechnet. Korrekturabzüge und Andrucke|Proofs sind vom
Auftraggeber zu prüfen und Xpres… mit Druckreif-Erklärung
zurückzugeben. Xpres… haftet nicht für dabei vom Auftraggeber
übersehene Fehler. Ebenso wenig haftet Xpres… für die Richtigkeit der
Umsetzung telefonisch durchgegebener Änderungen.21.2Kommt
es nicht zur Übersendung bzw. Rücksendung von Korrekturabzügen oder
Andrucken|Proofs mit Druckreif-Erklärung des Auftraggebers - so
insbesondere bei kleinen Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten oder
weil der Auftraggeber die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht
verlangt - so übernimmt Xpres… für etwaige Fehler keine Haftung.21.3In
allen Druckverfahren gelten bei farbigen Reproduktionen geringfügige
Abweichungen vom Original nicht als Mangel. Gleiches gilt für
geringfügige Abweichungen vom Andruck|Proof zum Auflagendruck.
22.
Impressum
Xpres…
behält sich vor, auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des
Auftraggebers in geeigneter Weise auf sich hinzuweisen.
23.
Beendigung des Auftrages
23.1Verträge
über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von
drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.23.2Werden
laufende Aufträge - ohne dass ein Verschulden von Xpres… vorliegt -
storniert, erhält Xpres… mindestens 30% des Auftragswertes. Xpres…
bleibt es vorbehalten, dem Auftraggeber einen höheren Schaden
nachzuweisen.
24.
Lieferung
24.1Den
Versand nimmt Xpres… für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt
vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware
ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers
versichert.24.2Liefertermine
sind nur gültig, wenn sie von Xpres… ausdrücklich bestätigt werden.
Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, bedarf auch die Bestätigung
über den Liefertermin der Schriftform.24.3Gerät
Xpres… mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine
angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt dabei
unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des
Auftragwertes [Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material]
verlangt werden.24.4Betriebstörung
- sowohl im Betrieb Xpres… als auch in dem eines Zulieferers -
insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen
Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des
Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der
Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.24.5Xpres…
steht an vom Auftraggeber angelieferte Klischees, Manuskripten,
Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht
gemäss § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
25.
Beanstandungen
25.1Der
Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der
zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu
prüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann
vor, wenn die Eigenschaft des Werkes schriftlich zugesichert worden ist.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme [Druckreif-Erklärung] auf
den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für sonstige
Freigabe-Erklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.25.2Der
Auftraggeber hat Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen nach Empfang der
Ware schriftlich zu rügen; anderenfalls gilt die Ware als mängelfrei.
Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung trotz
gehöriger Sorgfalt nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht
werden, wenn Xpres… die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten ab
Lieferung der Ware zugeht.25.3Bei
berechtigten Beanstandungen hat der Auftraggeber Xpres… die Möglichkeit
zur Nachbesserung und|oder Ersatzlieferung zu geben. Im Falle verzögerter
oder unterlassener bzw. misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung
kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine
Herabsetzung der Vergütung verlangen. § 361 BGB bleibt dabei unberührt.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn,
Xpres… und deren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder
Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet Xpres…
nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden
oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.25.4Mängel
eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den
Auftraggeber ohne Interesse. 25.5Mehr-
oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht
beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen
aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz
auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
26. Aufbewahrung
und Versicherung
26.1Vorlagen,
Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende
Gegenstände sowie Halb- und Fertigungserzeugnisse werden nur nach
vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den
Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Xpres… haftet nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.26.2Die
vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich
behandelt. Für Beschädigungen haftet Xpres… nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.26.3Sollen
die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der
Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen bzw. Xpres… die
Versicherungskosten zusätzlich zu erstatten.
Zahlungsbedingungen
27.
Internet27.1Xpres…
ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt,
die Preise jederzeit zu erhöhen.27.2
Änderungen
werden wirksam, wenn Xpres… innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des
Kunden zugeht. Xpres… wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf
die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs
hinweisen.
27.3Die
Zahlung erfolgt:a]
beim Hosting - 6 Monate im voraus [bei zusätzlicher de-Domain 12 Monate].
b]
beim Webauftritt - 50% bei Auftragserteilung sowie 50% nach Fertigstellung
[erst danach erfolgt die Freischaltung].c]
beim Support und alle weiteren Leistungen - nach Erledigung.27.4Im
Verzugsfall ist Xpres… berechtigt die entsprechende Internet- Präsenz
des Kunden sofort zu sperren.27.5Die
Rechnung wird per e-mail dem Kunden zugestellt und kann dort von ihm
abgerufen werden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem
Postweg, ist Xpres… berechtigt, hier für pro Rechnung € 2,50 zu
verlangen.27.6Der
Kunde ermächtigt Xpres…, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten
eines vom Kunden zu benennenden Kontos im Abbuchungsverfahren einzulösen.
Der Kunde erteilt dazu Xpres… einen entsprechenden Abbuchungsauftrag
für Lastschriften.27.7Xpres…
ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain so wie die Freischaltung der
erbrachten Leistungen erst nach Zahlung der vereinbarten Entgelte
vorzunehmen.
28.
Grafik-Design
Die
Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind innerhalb von
14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten
in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei
Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines
Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Xpres…
Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
29. Druck
29.1Die
Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zu leisten.
29.2Xpres…
kann Vorauskasse, Barzahlung oder Bezahlung per Nachnahme verlangen.
29.3Erstreckt
sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert von Xpres… hohe
finanzielle Vorleistungen, so ist eine angemessene Abschlagszahlung zu
leisten: mindestens 30% bei Auftragserteilung und weitere 30% bei
Fertigstellung der Hälfte der Arbeiten.29.4Die
von Xpres… hergestellten Produkte bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen
Eigentum von Xpres….
30.
Allgemeine Zahlungsbedingungen
30.1Alle
genannten Beträge sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils
aktuellen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.30.2Der
Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
aufgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann
im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte
nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und
soweit Xpres… ihren Verpflichtungen nach Abschnitt 9.3. nicht
nachgekommen ist.30.3Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu zahlen. Bei
Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift
auf dem Konto von Xpres… als Zahlungseingang. Zahlt der Auftraggeber
nach der ersten Mahnung nicht, so werden ihm nach jeder weiteren Mahnung
Kosten von je Euro 2,50 berechnet.30.4Ist
die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss
eingetretenen, oder bekannt gewordenen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftragsgebers gefährdet, so kann Xpres…
Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht
fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware
zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen
einstellen. Diese Rechte stehen Xpres… auch zu, wenn der Auftraggeber
trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Schlussbestimmungen
31.1Jegliche
Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des
Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung
des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches
Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Dresden. Für die
von Xpres… auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich
welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den
Kauf beweglicher Sachen.
31.2
Sollten
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und|oder des
Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zu mindest
nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für
Unvollständigkeiten.