Inhalt:

Geltungsbereich

Hosting

 1.

Leistungspflichten

 2.

Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

 3.

Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

 4.

Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragsbeendigung

 5.

Rechte Dritter

 6.

Haftung

 7.

Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

 8.

Pflichten des Kunden

 9.

Datenschutz

Grafik-Design

 10.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

 11.

Honorar

 12.

Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

 13.

Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

 14.

Korrektur und Produktionsüberwachung

 15.

Haftung

 16.

Belegexemplare

 17.

Gestaltungsfreiheit

Druck

 18.

Angebote und Auftragserteilung

 19.

Gegenleistung

 20.

Urheberrecht und Eigentum

 21.

Satzfehler, Korrekturen

 22.

Impressum

 23.

Beendigung des Auftrages

 24.

Lieferung

 25.

Beanstandung

 26.

Aufbewahrung und Versicherung

Zahlungsbedingungen

 27.

Internet

 28.

Grafik-Design

 29.

Druck

 30.

Allgemeine Zahlungsbedingungen

Schlussbestimmungen

Geltungsbereich

Die Xpres…- Heiko M. Kriegel & André Säuberlich GbR [nachfolgend Xpres… genannt] erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Soweit .de Domains Gegenstand dieses Vertrages sind gelten ergänzend die DENIC- Registrierungs- bedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien so wie die DENIC-Direktpreisliste.

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf der Xpres…-Homepage wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.

Hosting

1. Leistungspflichten1.1

Xpres… und deren Serverpartner gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 90% im Jahresmittel. Hier von ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Xpres… und deren Serverpartner liegen [höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.] über das Internet nicht zu erreichen ist.

1.2Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von Xpres… genutzt werden.1.3

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.1.4

Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.

2. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

2.1Bei der Verschaffung und|oder Pflege von Internet-Domains wird Xpres… im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC, oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Xpres… hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Xpres… übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und|oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden beruhen, stellt der Kunde Xpres… frei.2.2

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter so wie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Xpres… deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

3. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

3.1Der Kunde erhält von Xpres… für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme [Lizenz]. Wird der Kunde von Xpres… für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen [Kopien] desselben so wie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.3.2Der Kunde verpflichtet sich sicher zu stellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.3.3Die von Xpres… erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung [zum Beispiel Anzahl der Benutzer], den Ressourcen [zum Beispiel Prozessorgröße] oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.3.4Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von deren Serverpartner nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, - das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen; - das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln [Reverse-Assemble-Reverse-Compile] oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.3.5Soweit dem Kunden von deren Serverpartner ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien so wie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Xpres… zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Xpres… bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.3.6

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 3.1 bis 3.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde Xpres… eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00 [in Worten: fünftausend].

4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

4.1Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags oder Leistungsvertrags durch Xpres… oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.4.2Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.4.3Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zwanzig Tage nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist Xpres… berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.4.4

Werden von Dritten gegenüber Xpres… Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Verletzung Rechte Dritter gemäss Ziffer 7.2 Satz 1 geltend gemacht, ist Xpres… berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege der DENIC zu stellen und die Präsenz des Kunden zu sperren. Xpres… ist darüber hinaus zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.

4.5Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Xpres… insbesondere vor, wenna] der Kunde mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät;b] der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3.; 7.1, 7.2 bzw. 8.3 geregelten Pflichten verstößt.c] der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 8.5 geregelten Anforderungen genügt.4.6Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.4.7

Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch 1&1 verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.4.8Für den Fall, dass Xpres… nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Xpres… berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

5. Rechte Dritter

Xpres… und deren Serverpartner wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Xpres… und deren Serverpartner in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Xpres… von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Xpres… und deren Serverpartner alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Xpres… und deren Serverpartner entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Xpres… und deren Serverpartner gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

6. Haftung

6.1Für Schäden haftet Xpres… und deren Serverpartner nur dann, wenn Xpres… und deren Serverpartner oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht [Kardinalpflicht] in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Xpres… und deren Serverpartner oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht [Kardinalpflicht] nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Xpres… und deren Serverpartner auf den Schaden beschränkt, der für Xpres… und deren Serverpartner bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.6.2Die Haftung von Xpres… und deren Serverpartner wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden so wie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.6.3In jedem Fall ist die Haftung von Xpres… und deren Serverpartner beschränkt auf einen Betrag von Euro 1.000,00 [in Worten: eintausend] pro Schadenfall.

7. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

7.1Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Xpres… und deren Serverpartner von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.7.2Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz so wie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter [Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.] verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und|oder erotische Inhalte [z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.] zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 10.000,00 [in Worten: zehntausend].7.3Xpres… und deren Serverpartner ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäss Ziffer 7.2 oder 8.4 unzulässig sind, ist Xpres… berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren. Xpres… wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

8. Pflichten des Kunden

8.1Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Xpres… jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Xpres… binnen   5 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesonderea] Name und postalische Anschrift des Kundenb] Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse so wie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domainc] Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse so wie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain.8.2Der Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Xpres… und deren Serverpartner behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.8.3Der Kunde verpflichtet sich, von Xpres… und deren Serverpartner zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Xpres… und deren Serverpartner nutzen, haftet der Kunde gegenüber Xpres… und deren Serverpartner auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern von Xpres… und deren Serverpartner abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Xpres… und deren Serverpartner oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Xpres… und deren Serverpartner erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.8.4Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden [sog. "Spamming"].8.5Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Xpres… und deren Serverpartner ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Xpres… wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.8.6Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Xpres… im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums des Serverpartners und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.8.7
Der Kunde kann gegenüber Xpres… schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.8.8Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei Xpres… und deren Serverpartner abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben.

9. Datenschutz

9.1Xpres… und deren Serverpartner weist gemäss § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.9.2Xpres… und deren Serverpartner weist des Weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.9.3Xpres… und deren Serverpartner weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

Grafik-Design

10. Urheberschutz und Nutzungsrechte10.1Der Xpres… erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes so wie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.10.2Die Arbeiten [Entwürfe und Werkszeichnungen] von Xpres… sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfung nicht erreicht ist.10.3Ohne Zustimmung von Xpres… dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig.10.4Die Werke von Xpres… dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber|Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.10.5Wiederholungsnutzungen [z.B. Nachauflage] oder Mehrfachnutzungen [z.B. für ein anderes Projekt] sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Xpres…10.6Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Xpres…10.7Über den Umfang der Nutzung steht Xpres… ein Auskunftsanspruch zu.

11. Honorar

11.1Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer.11.2Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich. 11.3Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers|Verwerters aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

12. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten 

12.1Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkszeichnungen so wie andere Zusatzleistungen [Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.] werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.12.2Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten [z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz] sind zu erstatten.12.3Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber|Verwerter zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.12.4Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen [z.B. Fotoaufnahmen, Modelle] oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung [Lithografie, Druckausführung, Versand] nimmt Xpres… nur auf Grund einer mit dem Auftraggeber|Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.12.5Soweit Xpres… auf Veranlassung des Auftraggebers|Verwerter Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber|Verwerter Xpres… von hier aus resultierenden Verbindlichkeiten frei.12.6Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

13. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr 

13.1An den Arbeiten von Xpres… werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.13.2Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Xpres… zurück zu geben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.13.3Zusendungen und Rücksendungen der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers|Verwerters.

14. Korrektur und Produktionsüberwachung

14.1Vor Produktionsbeginn sind Xpres… Korrekturmuster vorzulegen.14.2Die Produktion wird von Xpres… nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Xpres… ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

15. Haftung 

15.1Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von Xpres… nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.15.2Der Auftraggeber|Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.15.3Soweit Xpres… auf Veranlassung des Auftraggebers|Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Xpres… nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.15.4Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber|Verwerter. Delegiert der Auftraggeber|Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Xpres…, stellt er Xpres… von der Haftung frei.15.5Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von Xpres… nicht ausgeschlossen.

16. Belegexemplar 

Von vervielfältigten Werken sind Xpres… mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die Xpres… auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

17. Gestaltungsfreiheit 

17.1Für Xpres… besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.17.2Die Xpres… überlassenen Vorlagen [z.B. Texte, Fotos, Muster] werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber|Verwerter zur Verwertung berechtigt ist.

Druck

18. Angebote und Auftragserteilung18.1Angebote sind kostenlos. Xpres… ist aber im Einzelfall und im Einverständnis mit dem Auftraggeber berechtigt, Angebote zu berechnen.18.2Preisangebote sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere berechtigen die Xpres… Erhöhungen der Lohntarife, direkte und indirekte Erhöhungen der Preise für Gemeinmaterial und Halbzeuge zu entsprechenden Preiserhöhungen, auch für laufende Aufträge, soweit diese noch nicht mit allen Teilen abgewickelt sind.18.3Verbindlich sind die Angebote von Xpres… erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Auftraggeber. Alle Angaben in Prospekten usw. sind unverbindlich. Die Preisangebote von Xpres… erfolgen Euro-Basis. Es sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn Daten durch Datenträger, im Wege der Fernübertragung oder Druckvorlagen an Xpres… übergeben bzw. übermittelt werden. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn Xpres… der Auftragserteilung nicht binnen einer Woche ausdrücklich widersprochen hat.18.4Die Preise von Xpres… verstehen sich ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

19. Gegenleistung 

19.1Die im Angebot von Xpres… genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassen des Auftraggebers, einschließlich verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.19.2Liefert der Auftraggeber Datenträger für die Herstellung von Druckvorlagen, so ist er Xpres… zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig – ins Besondere von Computerviren befallen - sind.19.3Vorarbeiten, wie z. B. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke und Muster, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

20. Urheberrecht und Eigentum 

20.1Jeder an Xpres… erteilte Auftrag, welcher die Erstellung von Entwürfen und Werkzeichnungen umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diese Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.20.2Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.20.3Die Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.20.4Die von Xpres… zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien, Druckplatten und alle anderen Gemeinmaterialien und Halbzeuge, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von Xpres… und werden nicht ausgeliefert.20.5Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Xpres… von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

21. Satzfehler, Korrekturen 

21.1Satzfehler werden von Xpres… kostenfrei berichtigt. Von Xpres… infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Auftraggeber und Autorenkorrekturen werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit zusätzlich berechnet. Korrekturabzüge und Andrucke|Proofs sind vom Auftraggeber zu prüfen und Xpres… mit Druckreif-Erklärung zurückzugeben. Xpres… haftet nicht für dabei vom Auftraggeber übersehene Fehler. Ebenso wenig haftet Xpres… für die Richtigkeit der Umsetzung telefonisch durchgegebener Änderungen.21.2Kommt es nicht zur Übersendung bzw. Rücksendung von Korrekturabzügen oder Andrucken|Proofs mit Druckreif-Erklärung des Auftraggebers - so insbesondere bei kleinen Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten oder weil der Auftraggeber die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt - so übernimmt Xpres… für etwaige Fehler keine Haftung.21.3In allen Druckverfahren gelten bei farbigen Reproduktionen geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel. Gleiches gilt für geringfügige Abweichungen vom Andruck|Proof zum Auflagendruck.

22. Impressum 

Xpres… behält sich vor, auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf sich hinzuweisen.

23. Beendigung des Auftrages 

23.1Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.23.2Werden laufende Aufträge - ohne dass ein Verschulden von Xpres… vorliegt - storniert, erhält Xpres… mindestens 30% des Auftragswertes. Xpres… bleibt es vorbehalten, dem Auftraggeber einen höheren Schaden nachzuweisen.

24. Lieferung 

24.1Den Versand nimmt Xpres… für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.24.2Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Xpres… ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.24.3Gerät Xpres… mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt dabei unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes [Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material] verlangt werden.24.4Betriebstörung - sowohl im Betrieb Xpres… als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.24.5Xpres… steht an vom Auftraggeber angelieferte Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäss § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

25. Beanstandungen 

25.1Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaft des Werkes schriftlich zugesichert worden ist. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme [Druckreif-Erklärung] auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für sonstige Freigabe-Erklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.25.2Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen; anderenfalls gilt die Ware als mängelfrei. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung trotz gehöriger Sorgfalt nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht werden, wenn Xpres… die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung der Ware zugeht.25.3Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftraggeber Xpres… die Möglichkeit zur Nachbesserung und|oder Ersatzlieferung zu geben. Im Falle verzögerter oder unterlassener bzw. misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. § 361 BGB bleibt dabei unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, Xpres… und deren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet Xpres… nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.25.4Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.    25.5Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.

26. Aufbewahrung und Versicherung 

26.1Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigungserzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Xpres… haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.26.2Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet Xpres… nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.26.3Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen bzw. Xpres… die Versicherungskosten zusätzlich zu erstatten.

Zahlungsbedingungen

27. Internet27.1Xpres… ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen.27.2

Änderungen werden wirksam, wenn Xpres… innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. Xpres… wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

27.3Die Zahlung erfolgt:a] beim Hosting - 6 Monate im voraus [bei zusätzlicher de-Domain 12 Monate].  b] beim Webauftritt - 50% bei Auftragserteilung sowie 50% nach Fertigstellung [erst danach erfolgt die Freischaltung].c] beim Support und alle weiteren Leistungen - nach Erledigung.27.4Im Verzugsfall ist Xpres… berechtigt die entsprechende Internet- Präsenz des Kunden sofort zu sperren.27.5Die Rechnung wird per e-mail dem Kunden zugestellt und kann dort von ihm abgerufen werden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Xpres… berechtigt, hier für pro Rechnung € 2,50 zu verlangen.27.6Der Kunde ermächtigt Xpres…, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos im Abbuchungsverfahren einzulösen. Der Kunde erteilt dazu Xpres… einen entsprechenden Abbuchungsauftrag für Lastschriften.27.7Xpres… ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain so wie die Freischaltung der erbrachten Leistungen erst nach Zahlung der vereinbarten Entgelte vorzunehmen. 

28. Grafik-Design 

Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Xpres… Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

29. Druck 

29.1Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

29.2Xpres… kann Vorauskasse, Barzahlung oder Bezahlung per Nachnahme verlangen.

29.3Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert von Xpres… hohe finanzielle Vorleistungen, so ist eine angemessene Abschlagszahlung zu leisten: mindestens 30% bei Auftragserteilung und weitere 30% bei Fertigstellung der Hälfte der Arbeiten.29.4Die von Xpres… hergestellten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen Eigentum von Xpres….

30. Allgemeine Zahlungsbedingungen 

30.1Alle genannten Beträge sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils aktuellen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.30.2Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig aufgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit Xpres… ihren Verpflichtungen nach Abschnitt 9.3. nicht nachgekommen ist.30.3Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu zahlen. Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto von Xpres… als Zahlungseingang. Zahlt der Auftraggeber nach der ersten Mahnung nicht, so werden ihm nach jeder weiteren Mahnung Kosten von je Euro 2,50 berechnet.30.4Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen, oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftragsgebers gefährdet, so kann Xpres… Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen Xpres… auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

Schlussbestimmungen

31.1Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Dresden. Für die von Xpres… auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

31.2

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und|oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zu mindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.